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Resumen de Vollmachtmängel bei der GmbH-Gründung

Roman Stenzel

  • Bei der GmbH-Gründung verwendete Vollmachten können aus formellen wie auch aus materiellen Gründen fehlerhaft sein. Ungeachtet etwaiger Vollmachtmängel entsteht die GmbH mit ihrer Eintragung in das Handelsregister. Der unwirksam Vertretene muss dies aber nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er die unwirksame Gründungserklärung zurechenbar veranlasst hat. Der Vollmachtmangel kann auf verschiedene Weise geheilt werden.


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