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Resumen de Rechtliche Grundlagen der Überversorgung bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und Arbeitnehmer

André Briese

  • Rechtsprechung und Finanzverwaltung schränken bei bestimmten Zusagen der betrieblichen Altersversorgung die steuerbilanzielle Passivierung nach § 6a EStG ein. Begründet wird dies mit der unzulässigen Vorwegnahme von ungewissen künftigen Gehaltstrends. Betroffen sind sowohl Pensionszusagen an (fremde) Arbeitnehmer als auch solche an Gesellschafter-Geschäftsführer; bei letzteren unabhängig von der Frage, ob diese betrieblich oder gesellschaftlich veranlasst sind. Denn die Rechtsgrundlage einer solchen Überversorgungskorrektur wird im Stichtagsprinzip des § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 4 EStG gesehen. Auf den Hintergrund dieser Rechtsfrage und ob ein solches Vorgehen gerechtfertigt werden kann, geht dieser Beitrag ein. Aktualität gewinnt die Thematik insofern, als jüngst ein Finanzgericht erstmals gegen die BFH-Rechtsprechung Stellung bezogen und eine Überversorgungskorrektur aufgrund § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 4 EStG grundsätzlich abgelehnt hat (FG Berlin-Brandenburg v. 2.12.2014 – 6 K 6045/12, GmbHR 2015, 498 [LS] – in dieser Ausgabe). Ein weiterer Beitrag zu Auswirkungen der steuerlichen Überversorgungskorrektur, insbesondere bei Wechsel zu Teilzeitbeschäftigungen und bei sanierungsbedingten Gehaltskürzungen, sowie mit einer vergleichenden Darstellung der Steuerwirkungen der vGA-Korrektur nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG einerseits und der Überversorgungskorrektur nach § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 4 EStG andererseits bei Gesellschafter-Geschäftsführern erscheint in einer der folgenden Ausgaben dieser Zeitschrift.


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