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Resumen de Zulässigkeit und Grenzen des Kartellbußgeldregresses: Zugleich Kommentar zu LAG Düsseldorf vom 20.1.2015 - 16 Sa 459/14

Walter Bayer, Philipp Scholz

  • Die Diskussion um die Zulässigkeit des Kartellbußgeldregresses gegenüber Unternehmensleitern schwelt seit geraumer Zeit im gesellschaftsrechtlichen Schrifttum. Mit der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 20.1.2015 – 16 Sa 459/14, GmbHR 2015, 480 – in dieser Ausgabe) ist der wissenschaftliche Diskurs endgültig in der Wirklichkeit angelangt. Daher und nicht zuletzt auch, weil das LAG die Revision zum BAG zugelassen hat, stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit einer Weiterreichung von Kartellbußen im Wege der Organhaftung heute in aller Dringlichkeit. Der vorliegende Beitrag räumt mit Zweifelsfragen im Kontext des Bußgeldregresses auf, erläutert, warum der vom LAG angenommene vollständige Regressausschluss nicht überzeugen kann, und legt schließlich dar, wie der existenzvernichtenden Geschäftsleiterhaftung im Aktien- wie im GmbH-Recht auch ohne Rekurs auf kartellrechtliche Wertungen begegnet werden kann.


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