Auch fast zwei Jahre nach ihrer Einführung bereitet die Empfehlung des Corporate Governance Kodex in Ziff. 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK, welche vorsieht, dass die Vorstandsvergütung insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen soll, Schwierigkeiten bei der Auslegung und Anwendung in der Praxis. Der Beitrag widmet sich daher dieser Empfehlung und untersucht insbesondere den Sinn und Zweck der Empfehlung sowie die praktisch wichtigen Aspekte der Festlegung der betragsmäßigen Höchstgrenze bei aktienbasierten Vergütungselementen und der betragsmäßigen Höchstgrenze der Vergütung insgesamt. Bezüglich dieser Punkte analysiert der Beitrag zudem die bisherige Behandlung in der Praxis durch die DAX 30-Gesellschaften.
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