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Resumen de Marktbeherrschende Stellung und Förderung fremden Wettbewerbs

Max Foerster

  • Der Beitrag handelt von der Förderung fremden Wettbewerbs durch marktbeherrschende Unternehmen und dem dazu wiederholt angeführten Grundsatz, dass auch marktbeherrschende Unternehmen nicht verpflichtet sein sollen, Wettbewerber zum eigenen Schaden oder Nachteil zu fördern. Es wird geschildert, dass dieser Grundsatz zwar verbreitet, indes nicht fundiert und kaum entscheidungserheblich geworden ist. Vor dem Hintergrund des Normzwecks des Verbots, eine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen, zeigt sich, dass der Grundsatz abzulehnen ist. In der Interessenabwägung der Missbrauchsprüfung sind vielmehr Schäden oder Nachteile aus der Abstellung missbräuchlichen Verhaltens als zwangsläufige Folge der Herstellung des geschützten Wettbewerbs ein nicht abwägungsfähiger Gesichtspunkt. Zugunsten marktbeherrschender Unternehmen sind bei der Abwägung nur Nachteile zu berücksichtigen, die über die Eröffnung von Wettbewerb hinausgehen


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