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Resumen de Das Gemeinschaftsunternehmen auf dem Prüfstand

Ralf Müller-Feldhammer

  • Das Bundeskartellamt hat mit Vorlage des Berichts zur Sektoruntersuchung Walzasphalt den Versuch unternommen, eine ganze Branche einer Marktstrukturkontrolle zu unterwerfen. Soweit das Amt dabei eine Regelvermutung zugrunde legt, nach welcher die Tätigkeit von Mutterunternehmen in dem Markt des Gemeinschaftsunternehmens zu dessen Kartellrechtswidrigkeit führt, ist bereits die Annahme einer Regelvermutung kartellrechtlich nicht haltbar. Erst recht gilt dies für die Erweiterung der Vermutungswirkung auf Minder[WuW 2015 S. 134]heitsbeteiligungen von Mutterunternehmen und die Tätigkeit von Mutterunternehmen auf Drittmärkten. Tatsächlich kann bei bestehenden Gemeinschaftsunternehmen allenfalls das konkrete Verhalten der Beteiligten kartellrechtswidrig sein, weil das Gemeinschaftsunternehmen als solches allenfalls die Gelegenheit zu kartellrechtswidrigem Verhalten bietet. Strukturelle Maßnahmen können nur dann angeordnet werden, wenn die Struktur des Gemeinschaftsunternehmens ihrerseits kartellrechtswidrig ist. Letztlich unterliegt das Vorgehen des Amtes verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Eigentumsgarantie und den Gesetzesvorbehalt, da die Entflechtung ganzer Branchen dem Gesetzgeber vorbehalten ist.


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