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Resumen de Schadensersatzansprüche aufgrund von "Preisschirmeffekten" bei Kartellverstößen

Nada Ina Pauer

  • In der mit Spannung erwarteten Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Kone"1) ging es um die Frage, ob Abnehmer von Wettbewerbern kartellierender Unternehmen Schadensersatz von den Kartellanten im Hinblick darauf verlangen können, dass die Kartellaußenseiter im Windschatten des Kartells ihre Preise ebenfalls angehoben hatten. Die Kläger brachten vor, dass aufgrund des Kartells ein überhöhtes Preisniveau auf dem relevanten Markt bestanden habe, das direkt dem Kartell zuzuschreiben sei. Mangels unionsrechtlicher Rechtsprechung war es bislang ungeklärt, ob sich aus Art. 101 AEUV i. V. m. dem Effektivitätsgrundsatz ergibt, dass nach innerstaatlichem Recht auch solche Preisschirmschäden ersatzfähig sein müssen


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