Seit dem 7.1.2015 liegt der Regierungsentwurf eines Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vor. Einige der Änderungen am Bilanzrecht der GmbH sollen noch auf Abschlüsse für Geschäftsjahre optional anwendbar sein, die nach dem 31.12.2013 beginnen. Der vorliegende Beitrag zeigt diese Änderungen und die mit der vorzeitigen Anwendung verbundenen Probleme auf. In einem weiteren Beitrag in einem der nächsten Ausgaben werden die darüber hinaus gehenden Änderungen diskutiert.
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