Die überwiegende Meinung lehnt die Eintragung eines Unternehmensvertrags im Register des herrschenden Unternehmens ab. Das OLG Celle hat mit seinem Beschluss vom 4.6.2014 - 9 W 80/14, GmbHR 2014, 1047 jetzt dafür gesorgt, die Frage erneut zu untersuchen und die Zulässigkeit einer deklaratorischen Eintragung zu befürworten.
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