Ayuda
Ir al contenido

Dialnet


Emittentenhaftung für Insiderwissen im Aufsichtsrat bei fehlender Selbstbefreiung nach § 15 Abs. 3 WpHG

  • Autores: B.-E. Leyendecker, Holger Michael Kleinhenz
  • Localización: Die Aktiengesellschaft, ISSN 0002-3752, Nº. 3, 2015, págs. 72-76
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Im Schrifttum wird überwiegend angenommen, dass der Aufsichtsrat unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sei, über den Aufschub der Veröffentlichung einer Insiderinformation nach § 15 Abs. 3 WpHG zu entscheiden. Dies betrifft insbesondere Sachverhalte, bei denen der Vorstand als Organ keine Kenntnis von der Insiderinformation hat (z.B. bei Personalentscheidungen hinsichtlich einzelner Vorstandsmitglieder). Die Möglichkeit des Aufsichtsrats in dieser Situation eigenständig einen Selbstbefreiungsbeschluss zu fassen, wird in der Praxis bisher allerdings nur vereinzelt wahrgenommen. Es stellt sich daher vermehrt die Frage, welche Konsequenzen den Emittenten treffen, wenn dem Aufsichtsrat oder einem seiner Mitglieder eine Insiderinformation bekannt gewesen ist und der Aufsichtsrat die Information weder an den Vorstand weitergeleitet noch einen Selbstbefreiungsbeschluss gefasst hat. Der Beitrag zeigt, dass der Emittent in diesem Fall für eine unterlassene ad-hoc-Mitteilung nicht verantwortlich sein kann, wenn die Insiderinformation nur dem Aufsichtsrat oder einem seiner Mitglieder bekannt gewesen ist.


Fundación Dialnet

Dialnet Plus

  • Más información sobre Dialnet Plus

Opciones de compartir

Opciones de entorno