Zu der Frage, ob bei Unternehmensbewertungen auch Informationen berücksichtigt werden können, die dem Bewertenden erst nach dem Bewertungsstichtag bekannt werden, bestehen ganz unterschiedliche Ansätze. Sie reichen von der "Wurzeltheorie" des BGH über rein subjektive Abgrenzungen bis hin zur Verneinung jeder stichtagsbezogenen Informationsbeschränkung. Der vorliegende Beitrag zeichnet den Meinungsstand nach und arbeitet heraus, dass nachträglich erlangte Erkenntnisse über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Unternehmens nur ausnahmsweise dann zugrunde gelegt werden dürfen, wenn sie einem hypothetischen Erwerber bei sorgfältiger Prüfung des Unternehmens bereits am Stichtag offenbar gewesen wären.
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