Der Beitrag befasst sich mit der Irrtumsproblematik beim Betreiben von Bankgeschäften ohne Erlaubnis gem. § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG. Ausgehend von einer jüngeren Entscheidung des OLG Oldenburg werden die verschiedenen Ansichten in Rechtsprechung und Literatur dargestellt. Der Verfasser kommt zum Ergebnis, dass Irrtümer über die Erlaubnispflicht als Tatumstandsirrtum zu bewerten sind und stellt die Folgen für die Strafverfolgungspraxis dar.
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