Der Verlauf des sogenannten NSU-Prozesses treibt das Institut der Gerichtsöffentlichkeit � § 169 GVG � in den Strudel der aktuellen Reformpolitik. Leider fehlt der Diskussion bisher eine richtungweisende Perspektive. Der Beitrag versucht, den inneren Zusammenhang zwischen Öffentlichkeit und Recht zu verdeutlichen und die praktischen Konsequenzen eines solchen Ansatzes am konkreten Fall aufzuzeigen.
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