Im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism � SSM) soll die Europäische Zentralbank auch nationales Bankenaufsichtsrecht vollziehen. Die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften durch Unionsorgane findet im überkommenen System des Verwaltungsvollzugs in der Europäischen Union aber keinen Platz. Die grundsätzliche Anerkennung dieses ,,Vollzugs in umgekehrter Richtung� als neue Vollzugsform ist durchgreifenden verfassungs- und unionsrechtlichen Einwänden ausgesetzt
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