Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, das StGB um einen Straftatbestand der ,,Datenhehlerei� zu erweitern. Wie der nachfolgende Beitrag zeigen wird, erweist sich dieser Vorstoß weniger als passgenaue Reaktion auf eine konkrete Gefährdungslage, vielmehr würde mit der vorgeschlagenen Tatbestandsfassung eine Generalnorm mit Konsequenzen für das gesamte Informationsstrafrecht geschaffen.
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