Mit Urteil vom 25. 3. 2014 (JZ 2014, 560, in diesem Heft) hat das BVerfG wesentliche Bestimmungen über die Zusammensetzung und Beschlussfassung des Fernsehrates und des Verwaltungsrates des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) für verfassungswidrig erklärt, weil sie einen übermäßig großen staatlichen und staatsnahen Einfluss ermöglichten. Außergewöhnlich an der Entscheidung ist der Umstand, dass die für verfassungswidrig erklärten Normen seit der Gründung des ZDF im Jahre 1961 gelten
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