Klaus Bartels, Alexander Sajnovits
Gerät der Gattungskauf in die Krise, ist dem Käufer nicht immer mit Rücktritt und/oder Schadensersatz gedient. Bisweilen besteht er auf Erfüllung und will sich zur (potentiell schwierigen) Beschaffung nach wie vor seines Händlers bedienen. Dogmatische Probleme der Vollstreckung können dabei nur gelöst werden, wenn zuvor die Leistungsstörung beim Gattungskauf im Einzelnen vermessen ist. Den so aufgeworfenen Fragen geht der Beitrag mit Blick auf den Leerverkauf im Wertpapierhandel nach
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