Weder die nationale noch die völkerrechtliche Rechtsordnung hält wirksame Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die umfassenden und anlasslosen Überwachungsprogramme des US-amerikanischen und des britischen Geheimdienstes bereit. Als effektiver rechtlicher Ordnungsrahmen kommt aber das europäische Recht im engen und im weiteren Sinn in Frage, das im Mittelpunkt der folgenden Überlegungen steht.
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