Das Verhältnis von richterlicher Rechtsfortbildung und Gewaltenteilung ist ein Thema von besonderem rechtswissenschaftlichen Interesse und Gegenstand fortwährender Diskussion. Der folgende Beitrag wendet sich nach einem rechtsvergleichenden Überblick den verfassungsrechtlichen Grundkoordinaten zu, um dann die Grundlagen und Grenzen der zivilrichterlichen Rechtsschöpfung in einer Fallgruppenbildung zu systematisieren. Als bedeutsam stellt sich dabei die Unterscheidung von zweiseitigen und mehrseitigen Rechtsverhältnissen heraus. Weitere Überlegungen gelten dem Einfluss des Europarechts.
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