Anlässlich des 50. Jahrestages des Elysée-Vertrages zwischen Deutschland und Frankreich geht der Beitrag der Frage nach, ob dieser berühmte Vertrag der Freundschaft und Zusammenarbeit auch zu einer Konvergenz der Privatrechtsordnungen der beiden Länder geführt hat. Der Befund fällt negativ aus, die Resistenzen überwiegen nach wie vor. Die Rechtskulturen sind zu unterschiedlich, die Pfadabhängigkeiten zu groß. Dies ist jedoch kein Grund zur Ernüchterung, sondern steht im Einklang mit Art. 22
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