Zum 1. Januar 2014 werden wichtige neue Regelungen im Bereich des zivilprozessualen Revisionsrechts in Kraft treten. Ziel ist eine Stärkung des BGH im Hinblick auf seine Aufgabe, Grundsatzentscheidungen zu fällen. Inhaltlich soll dies erreicht werden, indem die Möglichkeiten der Rechtsmittelrücknahme und des Anerkenntnisses in der Revisionsinstanz eingeschränkt werden. Der vorliegende Beitrag stellt die beschlossenen Neuregelungen einschließlich ihrer Entstehung und Begründung vor und unternimmt eine erste Bewertung
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