Die verdachtsbasierte Information der Öffentlichkeit über straf- und bußgeldbewehrte Verwaltungsrechtsverstöße in Unternehmen berührt das Strafrecht und das Verwaltungsrecht. Sie dient dem Verbraucherschutz durch Transparenz und fördert zugleich � strafrechtlichen Sanktionen vergleichbar � die Durchsetzung verwaltungsrechtlicher Normen durch Abschreckung. Gelten hierfür die Gewährleistungen des Grundgesetzes, die staatlichen Strafen Grenzen setzen? Der Beitrag befasst sich mit den Maßgaben der Unschuldsvermutung für solche Konstellationen
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