Vor zehn Jahren begann in der deutschen Verfassungsrechtswissenschaft ein stürmischer Streit um die Menschenwürdegarantie. Der Absolutheitsanspruch des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG, ein Grundaxiom des Verfassungsrechts der Bundesrepublik, geriet zum ersten Mal in eine grundlegende Kontroverse, die bis heute andauert. Der folgende Beitrag kontextualisiert die Aufnahme von Art. 1 ins Grundgesetz in der Entstehungszeit der universalen Menschenrechtsbewegung in den vierziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Vor diesem Hintergrund wird, aufbauend auf Günter Dürigs Betonung des sozialethischen "Ich-Du"-Bezugs der Menschenwürde, ein auf die Verletzlichkeit des Individuums abstellendes Verständnis der Menschenwürdenorm entwickelt, welches Art. 1 GG als verfassungsrechtlichen Auftrag zu absolut verstandenen Grenzziehungen interpretiert.
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