Kann ein gleichgeschlechtliches Paar eine ,,Ehe� im Sinne des Art. 6 Abs. 1 GG schließen? Aktuelle Entwicklungen in Spanien, dessen Verfassung mit dem Grundgesetz eng verwandt ist, sprechen dafür, die ,,Institutsgarantie� des Art. 6 Abs. 1 GG neu zu konturieren: als gesetzgeberischen Verfassungskonkretisierungsprimat, den das BVerfG nur zurückhaltend kontrolliert. In produktiver Auseinandersetzung mit der deutschen Grundrechtsdogmatik geht das spanische Verfassungsgericht hierbei dem BVerfG voran
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