Das Urteil des EGMR im Fall Neziraj gegen Deutschland stellt die Regelung des § 329 Abs. 1 StPO in Frage, nach der die Berufung eines Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache verworfen wird, wenn er in der Hauptverhandlung nicht erscheint und nicht genügend entschuldigt ist. Im Folgenden wird untersucht, ob das Urteil eine Änderung des Gesetzes oder nur von dessen Auslegung erforderlich macht. Das hängt davon ab, ob die Rechtsprechung des EGMR zumindest für die Berufungsverhandlung ein unbedingtes Recht des Angeklagten einfordert, sich durch einen Verteidiger vertreten zu lassen
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