Der Beitrag versucht, den Begriff der ,,Baukultur� zu ergründen, welcher Eingang in das Baugesetzbuch gefunden hat. Der vermehrt beklagte Gestaltungszustand deutscher Städte bietet Anlass zu der Frage, welche verfahrensrechtlichen Konsequenzen aus der bestehenden gesetzlichen Verpflichtung folgen, baukulturelle Belange bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und welcher Optimierungsbedarf hier besteht.
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