Der Jahrtausende alte Ritus der Beschneidung stößt heute auf Widerstand im Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Das Grundrecht sucht Schutz im Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft gegenüber der Tradition, die sich ihrerseits auf das Elternrecht und auf die Religionsfreiheit beruft. Wenn die Tradition aber keinen Rückhalt im individualistischen Grundrechtskonzept der Moderne mehr findet, erhebt sich die Frage, ob eben dieses Konzept das letzte Wort behält und ob nicht nach einem anderen Konzept zu suchen ist.
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