Ob Verträge, die sowohl privaten als auch nicht-privaten Zwecken dienen, als Verbraucherverträge qualifiziert werden können und sollen, wird seit Längerem kontrovers diskutiert. Auf europäischer Ebene wurde die Frage zuletzt im Rahmen der RiL 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher aktuell. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob die dort vorgesehene Lösung überzeugend und ein unterschiedlicher Lösungsansatz auf materiellrechtlicher und kollisionsrechtlicher Ebene sinnvoll erscheint.
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