In den Diskussionen um den Reformentwurf der Kommission für eine Neuordnung des europäischen Datenschutzrechts vom 25. 1. 2012 nimmt das sog. ,,Recht auf Vergessenwerden� eine prominente Position ein. Frühzeitig in die Diskussion geworfen, fehlt der Hinweis in praktisch keiner Presseerklärung und keiner rechtspolitischen Debatte. Dabei bleibt jedoch unklar, was sich normativ hinter diesem Recht verbirg � und noch unklarer, wie es technisch umgesetzt werden könnte. Der Beitrag geht diesen Fragen nach, die in Zukunft für jeden Internetdiensteanbieter von Bedeutung sein werden, der personenbezogene Daten verarbeitet.
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