Der Beitrag befürwortet eine erhöhte persönlichkeitsrechtliche Schutzwürdigkeit Minderjähriger gegenüber medialer Berichterstattung und erörtert die einzelnen Anwendungsfelder dieses Schutzes. Hinsichtlich der Zustimmung zu Veröffentlichungen sollte ein Vetorecht des einsichtsfähigen Minderjährigen gegenüber seinen Eltern an die Stelle der Lehre von der Doppelzuständigkeit treten, die die Regeln der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre vorschnell beiseite schiebt
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