Ob auch Eltern, die bei Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, von Gesetzes wegen die gemeinsame Sorge tragen sollten, wird oft emotional und mit einseitiger Blickrichtung diskutiert. Die Angst vor Konflikten schiebt sich vor das eigentlich primäre Ziel, möglichst vielen Kindern zu ermöglichen, in der gemeinsamen sorgerechtlichen Verantwortlichkeit beider Elternteile aufzuwachsen.
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