Der Beitrag verfolgt das Ziel � im Anschluss an eine Darstellung der bisherigen empirischen Erkenntnisse über das Phänomen der Zwangsverheiratung �, den neuen Tatbestand des § 237 StGB einer kriminalpolitischen Bewertung zu unterziehen. Im Fokus steht dabei insbesondere das Tatbestandsmerkmal der Eingehung der Ehe. Im Rahmen der Klärung der Rechtsfrage, ob nur rechtlich wirksame Eheschließungen erfasst werden, geht der Beitrag auch auf die Regeln des Internationalen Privatrechts ein.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados