Die Bedeutung der EU Verbraucherrechte-Richtlinie für die Entwicklung des europäischen Vertragsrechts ist � im Vergleich mit dem viel diskutierten Entwurf für ein optionales Gemeinsames Europäisches Kaufrecht � noch nicht ausreichend gewürdigt worden. Abgesehen von der Ausweitung des Anwendungsbereichs der Haustürgeschäfte-Regelungen sind die Neuerungen in der Richtlinie überwiegend zu begrüßen. Kritisch muss dagegen der Ansatz der Vollharmonisierung beurteilt werden
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