Die Integration des Verbraucherschutzrechts in die zivilrechtliche Dogmatik wurde lange vernachlässigt und ist auch nach heutigem Stand noch nicht vollumfassend geglückt. Der Beitrag passt das Recht des Verbraucherwiderrufs in das überkommene System des Stellvertretungsrechts ein und beleuchtet die Haftungsfragen, die sich bei einem Widerruf des Vertretergeschäfts oder der Vollmacht stellen.
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