Das Recht der Leistungsstörungen muss verständliche Regelungen enthalten, die es ermöglichen, einen einfachen Rechtsfall allein mit dem Gesetz zu lösen. Für das vor einer Dekade modernisierte Schuldrecht gilt das nur bedingt, wie die Erfahrung aus vielen Jahren universitären Anfängerunterrichts im Schuldrecht lehrt. Dies sollte Anlass genug sein, einige problematische Aspekte zu thematisieren und Lösungsvorschläge anzubieten
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