Die These der einzig richtigen Entscheidung besagt, dass es in jedem Rechtsfall genau eine richtige Entscheidung gibt. In der starken, von Dworkin und Habermas mit unterschiedlicher Akzentuierung vertretenen Form ist damit gemeint, dass die einzig richtige Entscheidung nicht nur in der Perspektive des jeweils Entscheidenden, also subjektiv, sondern in einem objektiven Sinne existiere. Dem ist eine Konzeption der einzig richtigen Entscheidung im subjektiven Sinne gegenüberzustellen
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados