Die unklare Situation unterschiedlicher Rechtsprechung der beiden Senate des BVerfG zur Kontrolle der Vorlagepraxis der Fachgerichte an den EuGH ist äußerst unbefriedigend. Die Probleme liegen sowohl in der Tiefe als auch im Detail. Im Folgenden soll der Stand der Rechtsprechungsentwicklung analysiert und die praktischen Konsequenzen gezogen werden. Anschließend wird auf die unionsrechtsfreundliche Kritik an der Rechtsprechung reagiert und ein eigener Vorschlag zur grundrechtsfreundlichen Weiterentwicklung der Rechtsprechung beider Senate gemacht
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