Das BVerfG hat im Jahr 2005 auf die Verfassungsbeschwerde des früheren Ministerpräsidenten Manfred Stolpe eine Entscheidung zu den Voraussetzungen von Unterlassungsansprüchen bei mehrdeutigen Äußerungen getroffen. Der Beitrag untersucht, inwieweit die dort gefundene Formel mit den hergebrachten Grundsätzen des Äußerungsrechts kollidiert und unterbreitet einen Vorschlag zur Abstimmung der verschiedenen Regeln
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