Der Aufstieg der Rechtsregel quod omnes tangit debet ab omnibus approbari zum Leitsatz politischer Partizipation nahm seinen Anfang in der Übertragung der justinianischen Mündel rechtsverordnung (C 5,59,5 § 2) auf die Organisation korporativer Verbände im hohen Mittelalter.
Dieser Aufsatz untersucht die Entstehungsphase der Rechtsregel aus einem neuen Blickwinkel.
Erstmals wird die Geschichte von q.o.t. als Gattungsgeschichte unter Berücksichtigung früher Brocardasammlungen geschrieben. In der Analyse des glossatorischen Schrifttums erweist sich schliesslich der Dialog von Kanonisten und Legisten, der von der Rezeption der Nachbardisziplin bis hin zum Versuch einseitiger Vereinnahmung reicht, als treibende Kraft in der Erfolgsgeschichte unserer Maxime.
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