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Molinaeus und die kanonistische Geldsschuldlhere

  • Autores: Harry Dondorp
  • Localización: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte.: Kanonistische Abteilung, ISSN 0323-4142, Vol. 130, 2013, págs. 418-432
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • lm Blick auf die Wirkungen von Münzverringerungen auf bereits bestehende Schulden wird vorgetragen, dass die mittelalterliche und frühneuzeitliche Lehre nicht allein im römischen Recht verwurzelt ist, sondern auch eine Grundlage in drei Dekretalen hat: Quanto personam und Olim causam von Innocenz III.sowie Cum canonicis von Gregor IX. Aus ihren Regelungen ergibt sich, dass der Schuldner eine Entwertung ausgleichen muss. Wenn beispielsweise eine neue Münze zehn Prozent weniger Silber enthält, so muss der Schuldner elf neue Münzen leisten. Charles Dumoulin wandte sich 1546 gegen diese Lehre, die er als Doktrin der Kanonistik und nicht als Recht der Kirche selbst ansah. Denn, so argumentierte er, die beiden Dekretalen von Innocenz III, enthielten keine Regelungen über die Entwertung der geschuldeten Münze, während die Dekretale Cum canonicis nicht zutreffend ausgelegt worden sei. Die moderne Literatur hat diese Kritik von Dumoulin nicht übernommen und etwa Olim causam als erste Dekretale bezeichnet,die sich "direkt mit der Frage der Entwertung auseinandersetzt". Hat Dumoulin recht?


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