Der .Kirchenartike¡'' im Vertrag von Lissabon (2009), Art. 17 AEUV, geht wesentlich auf den bestehenden Dialog der Europäischen Union mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften zurück; die deutschen Kirchen harten an der Aufnahme eines .Kirchenartikels" ins europäische Primarrecht ein besonderes Interesse und wirkten maBgeblich auf seine Verankerung in denVertragen hin. Der Erfolg ist das Ergebnis eines fünfzehnjährigen Prozesses, der 1994 im Vorfeld der Verhandlungen zurn Vertrag von Amsterdam begann und dessen Höhepunkt die Verhandlungen des Europäischen Konvents (2002/03) waren. Der Beitrag stellt die Entwicklung der kirchlichen Position, die Einbringung gegenüber den politischen Entscheidungsträgern sowie die Rezeption durch die Europäischen Institutionen dar.
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