Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen, wenn der Satzungssitz einer Schuldnergesellschaft vor Antrag auf Insolvenzeröffnung verlegt wird - Keine Bindung an Beurteilung eines übergeordneten Gerichts, wenn diese nicht dem Unionsrecht in seiner Auslegung durch den EuGH entspricht - "Interedil". (EuGH (1. Kammer), 20.10.2011 -- Rs. C-396/09 ; Interedil Srl, in Liquidation gegen Fallimento Interedil Srl, Intesa Gestione Crediti SpA)