Der Beitrag untersucht die vorherrschenden Interpretationen des Wortes "katoikodomeo" in Isaios 8,41. Zumeist folgen sie Wyse (1904) und deuten den Text, Diokles 8angeblich ein Schurke und Hintermann im vorliegendem Prozess) habe den Ehemann seiner älteren Schwester eingekerkert, ihn "durch, Einmauern, und Ränke seiner bürgerlichen Rechte beraubt". Der Autor vetritt die Meinung, dass in Athen Gefängnis kaum als Strafe verhängt wurde und die einschneidende Massnahme der Atimie nicht einfach durch Ränke eintreten konnte. Dennoch herrscht in den meisten Übersetzungen die gekünstelte Detung von Wyse vor, indem sie von "Einkerkerung" sprechen. Der Autor deutet hingegen "katoikodomeo" nicht im rechtlichen Sinn als einkerkern, sondern wörtlich als jemanden ,,im Haus einmauern", wofür er auch weitere bellegstellen anführt. Die Szene hat sich seiner Meinung nach folgendermassen abgespielt: Diokles setze seinen Schwager ehrenrührig in dessen Haus fest und verursachte auf diese Weise Schande, Atimie im nichtjuristischen Sinn. Der Schwager verfolgte ihn deshalb, wie andere Quellen eindeutig zeigen, in einem späteren Prozess wegen "hybris".
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