Eigenkapitalersatzrecht wirkt auch gegen den Schuldübernehmer einer eigenkapitalersatzrechtlich gebundenen Forderung - Kein Schadensersatz- oder Bereicherungsanspruch gegen die Insolvenzmasse bei Lastschriftwiderruf des vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalters - Keine Fortsetzung der GmbH nach der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren