International Zustaendigkeit / Anspruch auf Ersatz des Transportschadens gegenueber dem Bereederer des Schiffes, der nicht Aussteller des Konnossements ist / Kein vertraglicher Klageanspruch im Sinne von Art. 5,1ø der Bruesseler Konvention vom 27. September 1968 / Ort, an dem das Schadensereignis eingetreten ist (Art. 5,3ø der Bruesseler Konvention vom 27. September 1968)