Klauselrichtlinie: Ein Mitgliedstaat darf die Missbrauchskontrolle auch für Vertrags-klauseln zulassen, die den Hauptgegenstand bzw. die Angemessenheit von Preis und Leistung regeln und klar abgefasst sind - "Caja de Ahorros u. a.". (EuGH, 3.6.2010 - Rs. C-484/08)