Die SE-Verordnung steht vor der Novellierung. Nach Art. 69 SE-VO muss fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung eine Evaluation erfolgen. Die Kommission hat hierzu eine Studie vergeben. Vor diesem Hintergrund stellt der Arbeitskreis Aktien- und Kapitalmarktrecht die aus seiner Sicht dringendsten Änderungsvorschläge auf europäischer Ebene vor, wie sie sich aus den praktischen Erfahrungen mit der SE in Deutschland ergeben haben. Alle Mitglieder des Arbeitskreises waren in den letzten Jahren intensiv mit Fragen der SE befasst.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados