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Resumen de Cartesio: Die Freiheit zum formwechselnden Wegzug

Christoph Teichmann

  • Die Cartesio-Entscheidung des EuGH handelt vom Wegzug einer Gesellschaft aus ihrer Heimatrechtsordnung. Dabei schützt Art. 48 EG die wegziehende Gesellschaft zwar gegen beschränkende Maßnahmen, die vom Aufnahmestaat ausgehen. Inwieweit dagegen der bisherige Heimatstaat den Wegzug seiner Gesellschaften behindern darf, war bislang umstritten. Der EuGH beantwortet die Frage differenziert: Ein Wegzug unter Beibehaltung der bisherigen nationalen Rechtsform ist gemeinschaftsrechtlich nicht gewährleistet. Die wegziehende Gesellschaft muss also, sofern ihr Gründungsstaat dies fordert, in eine Rechtsform des Aufnahmestaats wechseln. Das Gemeinschaftsrecht verlangt aber, dass dieser Rechtsformwechsel identitätswahrend ermöglicht wird. Der Gründungsstaat darf also anlässlich des Wegzugs nicht die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft verlangen. Nach einer kurzen Zusammenfassung der Entscheidung (I) sollen deren Einordnung in die Dogmatik der Niederlassungsfreiheit (II) und die rechtspraktischen Folgen für grenzüberschreitende Sitzverlegungen (III) näher beleuchtet werden.


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