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Resumen de Abschied von der "unwiderlegbar vermuteten" Mitgliedschaft des Scheingesellschafters in der Kapitalgesellschaft

Holger Altmeppen

  • Scheingesellschafter einer Kapitalgesellschaft sind wieder ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt, nachdem das MoMiG für die GmbH eine Regelung geschaffen hat, die derjenigen im AktG nachgebildet ist. Während die Problematik des Scheinaktionärs in der Praxis keine übermäßige Bedeutung erlangt hat, ist für die GmbH anderes zu erwarten. Der Verfasser legt dar, dass die allgemeine Ansicht zur Rechtslage in der AG dogmatisch und wertungsmäßig teilweise unhaltbar, insoweit aufzugeben und unter keinen Umständen auf die GmbH zu übertragen ist. Ursache ist eine misslungene Grundsatzentscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahre 1915: Seit dieser Entscheidung wird tradiert, der Scheinaktionär werde kraft seiner Eintragung im Aktienregister �unwiderlegbar� als Aktionär vermutet. Dieses Fehlverständnis führt zu wertungsmäßig inakzeptablen Schlussfolgerungen, die in der beschaulichen Diskussion um § 67 Abs. 2 AktG bisher nicht als solche aufgedeckt wurden.


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