Volker Heeg, Jan Gerrit Kehbel
Die Reform der Sozialversicherungssysteme ist im breiteren Kontext der Modernisierung bestehender Verwaltungsstrukturen zu sehen. Vom juristischen Fachschrifttum weitgehend unbeachtet führt die Reform im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Neuorientierung der bestehenden körperschaftlichen Strukturen. Geradezu folgerichtig und zwingend erscheint es in diesem Zusammenhang, dass die bestehende insolvenzrechtliche Privilegierung eines Teils der gesetzlichen Krankenversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2010 abgeschafft wird. Die Einführung der Insolvenzfähigkeit für die gesetzlichen Krankenkassen dürfte einer der Auslöser für die einsetzende "Fusionswelle" im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen sein.
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